Pflege
Zu den Aufgaben der Alten- und Krankenpflege in den Gemeinden gehören:
- Betreuung und Grundpflege bei älteren, kranken und pflegebedürftigen Personen (z.B. Körperpflege, Wäschewechsel, Betreuungsbesuch)
- Behandlungspflege (z.B. Verbandswechsel, Injektionen, Dekubitusbehandlung) auf ärztliche Anordnung
- Verhinderungspflege bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson
- Beratung in pflegerischen Fragen, Vermittlung an andere wichtige Stellen (z.B. Sozialämter, Pfarrer, Essen zuhaus`)
- Beratungsbesuche gemäß Pflegeversicherung (§37 Abs. 3 SGB XI)
- Anleitung von Angehörigen in der Pflege
- 24-Std.-Pflegenotdienst über den Serviceruf
Welche Kosten entstehen ?
Die Höhe der entstehenden Kosten bespricht die Pflegedienstleitung mit Ihnen und erstellt ein Angebot. Die Kranken- und Pflegekassen beteiligen sich in vielen Fällen an den entstehenden Kosten. Mitglieder im örtlichen Krankenpflegeverein/Förderverein erhalten gegebenenfalls Nachlässe.
Für weitere Informationen und ein Gespräch steht Ihnen gerne Frau Rothengaß zur Verfügung









