Pflege

Zu den Aufgaben der Alten- und Krankenpflege in den Gemeinden gehören:

  • Betreuung und Grundpflege bei älteren, kranken und pflegebedürftigen Personen (z.B. Körperpflege, Wäschewechsel, Betreuungsbesuch)
  • Behandlungspflege (z.B. Verbandswechsel, Injektionen, Dekubitusbehandlung) auf ärztliche Anordnung
  • Verhinderungspflege bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson
  • Beratung in pflegerischen Fragen, Vermittlung an andere wichtige Stellen (z.B. Sozialämter, Pfarrer, Essen zuhaus`)
  • Beratungsbesuche gemäß Pflegeversicherung (§37 Abs. 3 SGB XI)
  • Anleitung von Angehörigen in der Pflege
  • 24-Std.-Pflegenotdienst über den Serviceruf

Welche Kosten entstehen ?
Die Höhe der entstehenden Kosten bespricht die Pflegedienstleitung mit Ihnen und erstellt ein Angebot. Die Kranken- und Pflegekassen beteiligen sich in vielen Fällen an den entstehenden Kosten. Mitglieder im örtlichen Krankenpflegeverein/Förderverein erhalten gegebenenfalls Nachlässe.

Für weitere Informationen und ein Gespräch steht Ihnen gerne Frau Rothengaß zur Verfügung

 
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