Impfungen gegen COVID-19
Seit dem 22. Januar finden Terminvergaben seitens der mobilen Impfteams für die Pflegeheime im Landkreis Göppingen statt. Auf die Impfabfolge und den tatsächlichen Impftermin in der jeweiligen Einrichtung haben wir keinen Einfluss. In einzelnen Pflegeeinrichtungen der Wilhemshilfe beginnt ab dem 25. Januar die Erstimpfung.
Zeitschiene Ablauf Impfvorbereitungen und Impftermine
23.12.2020: Eingang der Unterlagen per mail vom DRK Impfzentrum Ulm
28.12.2020: Eingang des Handlungsleitfadens zur COVID-19 Impfung vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, Eingang von Informationen von unserem Dachverband
28.12.2020: Aufbereitung der Unterlagen im internen Pandemiezirkel der Wilhelmshilfe
29.12.2020: Telefonkonferenz mit den Einrichtungsleitungen
29.12.2020: Information an die Betreuer und Bevollmächtigten, Information an die sich selbst vertretenden Bewohner*innen, Informationsschreiben an alle Mitarbeiter*innen der Wilhelmshilfe
08.01.2021: Abgabetermin aller Einverständniserklärungen
22.01.2021: Impfstart der mobilen Impfteams in den stationären Altenpflegeeinrichtungen im Landkreis Göppingen und Inbetriebnahme des Kreisimpfzentrums Göppingen (Werfthalle)
Ab 25.01.2021: Die Erstimpfung durch die mobilen Impfteams in den stationären Einrichtungen der Wilhelmshilfe beginnt.
Die Betreuer*innen / Bevollmächtigten
müssen zunächst die Datenschutzeinverständniserklärung bis zum 8. Januar 2021 unterzeichnet an die Einrichtung zurück senden
erhalten im Anschluss das telefonische Aufklärungsgespräch durch einen Arzt des mobilen Impfteams
müssen nach diesem Gespräch den Aufklärungsbogen, die Hinweise zur Impfaufklärung und die Impfeinwilligung-Anamnese unterzeichnen und an die Einrichtung zurück senden
Die sich selbstvertretenden Bewohner*innen
müssen zunächst ihre Impfbereitschaft erklären; diese erfolgt mündlich gegenüber den Mitarbeiter*innen der Einrichtung
erhalten ein Aufklärungsgespräch am Impftag durch einen Arzt / einer Ärztin, im Anschluss müssen sie den Aufklärungsbogen, die Hinweise zur Impfaufklärung und die Impfeinwilligung-Anamnese unterzeichnen
Die Mitarbeiter*innen der Wilhelmshilfe
können sich am Impftag in der Einrichtung impfen lassen oder im Kreisimpfzentrum in Göppingen in der Werfthalle
müssen für eine Impfung in der Einrichtung bis 8. Januar 2021 ihre Impfbereitschaft gegenüber der Einrichtungsleitung erklären und eine Impfmappe unter www.impfen-bw.de ausdrucken; diese ist Voraussetzung für eine Impfung
Die Einrichtungsleitung
informiert alle Betroffenen mit den entsprechenden Unterlagen
meldet die Anzahl der impfbereiten Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen an das mobile Impfteam
sendet eine Betreuer-Kontaktliste an das mobile Impfteam
druckt für jede*n Bewohner*in eine Impfmappe unter www.impfen-bw.de aus: sie ist Voraussetzung für die Impfung
sorgt für einen reibungslosen Ablauf am Impftag
Das mobile Impfteam
vergibt den Termin für die Impfung
Eine Impfung kann erst stattfinden, wenn alle Unterlagen schriftlich vorliegen.
Ein Impftermin liegt uns bisher noch nicht vor. Es wird einen Erst- und einen Folgetermin nach ca. 3 Wochen geben. Jede*r muss sich zweimal impfen lassen.
In jede Einrichtung kommt ein mobiles Impfteam.
Es werden am Impftag nur die anwesenden Bewohner*innen geimpft (unabhängig vom Alter). Es wird keinen Wiederholungstermin geben. Kurzzeitpflegegäste werden nicht geimpft.
Information für ambulante Kunden, Bewohner der Wohnanlagen und Tagespflegegäste
Personen, die in den betreuten Wohnanlagen leben und / oder ambulante Pflege und Betreuung durch den ambulanten Dienst der Wilhelmshilfe erhalten sind keine Personen mit höchster Priorität und werden in der ersten Stufe nicht geimpft. Sofern diese Menschen das 80. Lebensjahr vollendet haben, haben sie Anspruch auf eine Impfung. Sofern sie die Impfzentren mangels Mobilität nicht aufsuchen können, erfolgt die Impfung zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich im Rahmen der Regelversorgung durch den Hausarzt (vgl. Handlungsleitfaden zur aufsuchenden COVID-19 Impfung in stationären Einrichtungen vom 23.12.2020).
Folgende Ausnahme gelten: Personen, die in betreuten Wohnanlagen leben, die sich auf dem Gelände von stationären Pflegeeinrichtungen befinden, haben altersunabhängig einen Anspruch auf Impfung. Ebenso Tagespflegepersonen, deren Einrichtung an eine stationäre Pflegeeinrichtung angebunden ist. Dies betrifft die nachfolgenden Wohnanlagen: Wohnen für Senioren: Bartenbach, Göppingen: Hohenstaufenstraße 2/1 & Poststraße 3, Faurndau, Ursenwang, Süßen Lange Straße und die Tagespflege Bartenbach. Die Anmeldung impfwilliger Bewohner*innen aus den betreffenden Wohnanlagen und der Tagespflegegäste zur Impfung erfolgt über die jeweilige Einrichtungsleitung des zuständigen Pflegeheims an das mobile Impfteam.